Satzung des Border Line-Dance Clubs Tønder

§1 Name

Border Line-Dance Club Tønder


§2 Ziel

Border Line-Dance Club Tønder hat das Ziel, die Kenntnis des Linedances in Tondern und Umgebung zu fördern. Im Club wird vorwiegend nach Country- und Western-Musik getanzt, jedoch wird auch z.B. nach Irischen Rytmen und Country-Rock unterrichtet. Somit wird also 75% nach Country- und Western-Musik getanzt und 25% nach Non-Country-Musik. Gleichzeitig ist das Ziel des Clubs, das Sociale Zusammensein zu fördern und die Freude am Tanzen zu vermitteln.


§3 Heimat

Tønder Kommune


§4 Mitgliedschaft

Stk. 1

Als Mitglied kann jeder aufgenommen werden, der den Bestimmungen des Vereins folgen will. Der Eintritt erfolgt durch Kontakt mit dem Vorstand. Der Mitgliedsbeitrag wird für ein halbes Jahr im Vorraus entrichtet. Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Kontingentes verpflichtet. Findet die Zahlung nicht statt, scheidet das Mitglied aus.

Stk. 2

Stimmberechtigt und wählbar sind alle volljährigen Mitglieder, die einen gültigen Mitgliedsausweis besitzen.

Stk. 3

Passivmitglieder sind nicht stimmberechtigt und nicht wählbar.


§5 Generalversammlung

Stk. 1

Die Generalversammlung ist die höchste Instanz des Vereins. Die gewöhnliche Generalversammlung wird jährlich im Februar oder März abgehalten. Die Generalversammlung wird mit 14 Tagen Frist einberufen und via die Socialen Medien annonciert.

Stk. 2

Vorschläge müssen dem Vorstand spätestens 8 Tage vor der Generalversammlung vorliegen. Vorschläge zu Satzungsänderungen müssen dem Vorstand spätestens 3 Wochen vor der Generalversammlung vorliegen und eventuelle Vorschläge zu Satzungsänderungen müssen den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der Generalversammlung vorliegen.

Stk. 3

Die Tagesordnung für die gewöhnliche Generalversammlung muss mindestens folgende Punkte enthalten:

  1. Wahl eines Dirigenten
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Vorlage der revidierten Bilanz zur Absegnung
  4. Eingegangene Vorschläge
  5. Wahl des Vorstandes. (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Sekretär, Kassierer, Vorstandsmitglied sowie 1. und 2. Suppleant.) Suppleanten werden für jeweils 2 Jahr gewählt. Abwechselnd jedes 2. Jahr zu wählen.
    Der Vorstand konstituiert sich selber mit Vorsitzendem, Kassierer und Sekretär.
    Vorsitzendem, Kassierer und Sekretär und 1. Suppleant im ungleichen Jahr.
    Stellvertr., Vorsitzender, Vorstandsmitglied sowie 2. Suppleant, im gleichen Jahr
  6. Eventuelles
Stk. 4

Alle Personenwahlen geschehen durch schriftliches Abstimmen zwischen den aufgestellten Kandidaten. Nur anwesende Vereins-Mitglieder sowie Mitglieder, deren schriftliche Zustimmung zur Aufstellung dem Vorstand vorliegt, können gewählt werden.

Stk. 5

Alle Entscheidungen, mit Ausnahme von Satzungsänderungen (§9), werden mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen. Die Abstimmung geschieht durch Handsignal, wenn keine schriftliche Abstimmung verlangt wird.

Stk. 6

Eine rechtzeitig einberufene Generalversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der anwesenden Stimmberechtigten.


§6 Außerordentliche Generalversammlung

Stk. 1

Eine außergewöhnliche Generalversammlung wird einberufen, wenn mindestens 25% der Mitglieder den begründeten Wunsch vorlegen, oder wenn der Vorstand es für notwendig hält.

Stk. 2

Der Wunsch einer außergewöhnlichen Generalversammlung muss dem Vorstand schriftlich mit Angabe einer Tagesordnung vorgelegt werden. Der Vorstand ist danach verpflichtet, die außergewöhnliche Generalversammlung spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bitte einzuberufen. Im Übrigen gelten die selben Regeln wie die für die gewöhnliche Generalversammlung .


§7 Der Vorstand

Stk. 1

Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Kassierer, Sekretär, Vorstandsmitglied sowie 1 Suppleant. Die Posten des Vorsitzenden, des Kassierers und des Revisors dürfen nicht mit Ehegatten oder nahen Verwandten besetzt werden. (Bilanz- und Revisionsbestimmungen in der Tønder Kommune).

Stk. 2

Der Vorstand setzt seine Geschäftsordung allein fest.

Stk. 3

Der Sekretär führt ein Verhandlungsprotokoll über Vorstandssitzungen, Generalversammlungen und wichtige Ereignisse . Dieses Protokoll muss zu jeder Vorstandssitzung mitgebracht und den Vereinsmitgliedern bei der Generalversammlung zugänglich sein.

Stk. 4

Der Kassierer führt ein Kassenbuch - schriftlich oder auf Computer - über Einnahmen und Ausgaben des Klubs. Das Vermögen des Vereins wird in einem Geldinstitut aufbewahrt. Das Barvermögen des Vereins (Kassierers) darf 3.000 DKK. nicht überschreiten.

Stk. 5

Der Vorstand repräsentiert den Verein nach außen hin und führt die notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Arbeitspartnern usw.

Stk. 6

Der Mitgliedsbeitrag wird vom Vorstand festgesetzt.


§8 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können auf jeder gewöhnlichen und außergewöhnlichenGeneralversammlung beschlossen werden, wenn der Vorschlag rechtzeitig eingesandt wurde und mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten dafür stimmen.


§9 Zeichnungsberechtigung

Der Verein wird vom Vorsitzenden gezeichnet. In Abwesenheit des Vorsitzenden wird der Verein von den übrigen 4 Vorstandsmitgliedern gezeichnet. Der Vorstand kann jede nötige Vollmacht erteilen.


§10 Auflösung des Vereins

Stk. 1

Der Beschluss über die Auflösung des Vereins wird auf 2 aufeinanderfolgenden Generalversammlungen mit mindestens 8 Tagen Abstand getroffen.

Stk. 2

Auf der 1. Generalversammlung muss die Auflösung durch mindestens 2/3 der Stimmberechtigten beschlossen werden. Bei der 2. Generalversammlung reicht eine einfache Stimmenmehrheit, um die Auflösung des Vereins zu beschließen.

Stk. 3

Im Fall der Auflösung des Vereins ist das ewtl. Vermögen zur Förderung der Country-Musik, des Line-Dance oder anderer Formen sozialer oder kultureller Aktivitäten von Kindern oder Erwachsenen zu verwenden.


Änderungen der Statuten

13. März 2019 - Dirigent Peter Vilsgaard

26 Mai 2021 - Dirigent Bent Mammen

ADRESSE

Der Tanz findet statt in
Tønderhallerne

Sønderlandevej 4, 6270 Tønder
Multisahl

KONTAKT

Vorsitzende: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kassierer: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vorführung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

BEZAHLUNG

MobilePay 35213

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